Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Minister Gröhe, Frau Staatssekretärin Widmann-Mauz,
Sie läuten Ihr Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung mit großen Worten ein.
Ich zitiere: Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung.
Ich frage Sie aber allen Ernstes: Ist das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorlegen, Ihrer Meinung nach wirklich das Bestmögliche? Meine Fraktion jedenfalls sowie die überwiegende Mehrzahl der Sozial- und Betroffenenverbände werden Ihnen da widersprechen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ihre großen Ankündigungen sind erneut nur kleine Verbesserungen. Auch durch meine langjährigen Erfahrungen im Gesundheitswesen kann ich Ihnen versichern: Sie beenden damit weder die bestehenden Ungleichheiten im Hospiz- und Palliativsystem, noch verbessern Sie die Qualität. Zudem sind die von Ihnen vorgeschlagenen Verbesserungen leider auch nicht ausreichend finanziert.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir brauchen einen präzisen, in allen Sozialgesetzbüchern gleichlautenden Rechtsanspruch auf eine hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung.
(Beifall bei der LINKEN)
Dieser Anspruch muss für jede Bürgerin und jeden Bürger unabhängig von der Art der Erkrankung, der Art der Behinderung, dem individuellen Lebensort und natürlich auch unabhängig von der Versicherungsform gelten.
(Beifall bei der LINKEN)
Dazu liegt heute ein Antrag meiner Fraktion vor 18/5202 vor. Ich lade Sie herzlich ein: Schreiben Sie von uns ab! Haben Sie Mut, und gehen Sie endlich die dringend notwendige Reform im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung an.
Ich möchte auf einige unserer Forderungen eingehen, die in Ihrem Gesetzentwurf keine Rolle spielen, von denen wir aber meinen, sie sollten enthalten sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Erstens. Heben Sie die Ungleichbehandlung zwischen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen auf, und beenden Sie so die Zweiklassenbetreuung.
Zweitens. Garantieren Sie im Rahmen der Umsetzung des neuen Pflegebegriffs, dass hospizliche und palliativpflegerische Angebote in Pflegeeinrichtungen nicht weiter zu steigenden Eigenanteilen für die Betroffenen und deren Angehörige führen; denn gute Versorgung darf auch hier nicht vom Geldbeutel abhängig sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Drittens. Beseitigen Sie die strukturelle Ungleichbehandlung bei der palliativmedizinischen Versorgungssituation von Schmerzpatienten in Pflegeeinrichtungen. Kein Mensch sollte Schmerzen haben, die verhindert werden können.
(Beifall bei der LINKEN)
Viertens. Hören Sie auf, die Menschen weiter mit Ihren unbestimmten Rechtsbegriffen zu verunsichern, und präzisieren Sie Ihr Gesetz bei der Hospiz- und Palliativberatung sowie bei der Sterbebegleitung.
Fünftens. Schaffen Sie verbindliche Regelungen für die Personalbemessung, und machen Sie sich auf den Weg, die palliativmedizinische, palliativpflegerische und hospizorientierte Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegeberufen bundeseinheitlich durch ein entsprechendes Berufegesetz zu regeln.
(Beifall bei der LINKEN)
Nur so können wir mehr Pflegekräfte gewinnen, und nur so können wir der akuten Arbeitsverdichtung bei den heutigen Pflegekräften entgegentreten. Mehr gut ausgebildetes Personal bedeutet natürlich auch bessere Pflege.
Sechstens. Auch eine Vollfinanzierung der Hospizleistungen muss drin sein, vor allen Dingen für die ambulanten Hospizleistungen, die Sachkosten inklusive.
(Jens Spahn (CDU/CSU): Ist doch alles drin!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Kontext will ich noch einmal erwähnen, dass ich das Engagement der Ehrenamtlichen in diesem Bereich außerordentlich schätze und dass ihnen hohe Anerkennung gebührt. Ich denke, ich spreche hier im Namen des ganzen Hauses.
(Beifall bei der LINKEN)
Aber bürgerschaftliches Engagement ist kein Ersatz für fehlende Fachkräfte und darf auch nicht missbraucht werden, um vorhandene Strukturdefizite zu verdecken.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir brauchen eine Hospiz- und Palliativpflege, die die Würde des Menschen unter Beachtung seiner Selbstbestimmung am Lebensende in den Mittelpunkt stellt.
(Beifall bei der LINKEN)
Dafür benötigen wir andere Personal- und Sachkostenschlüssel und endlich eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, die nicht nur das Teilleistungsprinzip aufhebt, sondern auch eine Angleichung der Finanzierung der Sterbebegleitung in Pflegeheimen an das Niveau der Hospize gewährleistet.
Mein Damen und Herren von der Großen Koalition, das alles können Sie in unserem Antrag noch einmal nachlesen. Daher erneuere ich mein Angebot: Schreiben Sie von der Linken ab! Sie werden sehen: Das würde die Hospiz- und Palliativversorgung in unserem Land weit nach vorne bringen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Lesen Sie doch unseren! Da steht viel drin!))