Das Dritte Pflegestärkungsgesetz fördert Zwei-Klassen-Pflege

„Die Bundesregierung bleibt sich treu in der Aushöhlung des Sozialstaats, auch mit dem Pflegestärkungsgesetz III. Dieses Gesetz schafft neue Ungleichbehandlungen. Gespart wird erneut bei den Armen. Die Potentiale der Kommunen für eine bedarfsdeckende Versorgung werden nicht gestärkt“, erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Pia Zimmermann, zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zimmermann weiter:

„Die angestrebte Stärkung der Kommunen wäre ein dringend notwendiger Schritt. Reduziert auf ein modellhaftes Initiativrecht für bessere Beratung und unverbindliche Mitsprache wird dieses Ziel jedoch nicht erreicht. Kommunen müssen eine gute, wohnortnahe Versorgung selbst planen, gestalten und absichern können. Dazu braucht es mehr als optionale Pflegekonferenzen. Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und Pflegebeschäftigte müssen Entscheidungen wirklich beeinflussen können.

Wer arm ist, die steigenden Eigenbelastungen in der Pflege nicht mehr tragen kann oder als nicht eingliederungsfähig gilt, wird in häusliche Pflege durch Familienangehörige, Nahestehende und ehrenamtlich Engagierte gezwungen. Die Entscheidung über die finanzielle Unterstützung von Menschen, die Sozialhilfe für die Pflege bekommen, wird an die kommunalen Kassen übergeben. Hier wird eine Zwei-Klassen-Pflege zementiert, die alle benachteiligt, die auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind.

In ihrem Antrag ‚Pflege teilhabeorientiert und wohnortnah gestalten‘ (BT-Drucksache 18/8725) fordert DIE LINKE deshalb eine Abkehr von der Teilkaskoversicherung und die Einführung einer Pflegevollversicherung. Armut darf nicht von guter Pflege ausschließen, und Pflege darf nicht arm machen.“