Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag „Schutz vor Nadelstichverletzungen in Gesundheitsvorsorge und Pflege““ (BT-Drs. 18/5566)
Krankenschwestern und Pfleger können sich vor Verletzungen durch bereits benutzte Nadeln und Kanülen schützen, indem sie Sicherheitsprodukte benutzen, die so beschaffen sind, dass eine Verletzung nahezu ausgeschlossen werden kann. Die Fraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung gefragt, warum diese Sicherheitsprodukte nicht von allen Pflegenden benutzt werden und wer dafür verantwortlich ist.
Noch immer ist die Finanzierung von Sicherheitsprodukten in der Pflege nicht eindeutig geklärt, was die Bundesregierung auf Nachfrage zugibt. DIE LINKE wird sich weiter dafür einsetzen, dass alle Pflegekräfte gleichermaßen vor Nadelstichverletzungen geschützt werden.
Verantwortung nicht geklärt
Bisher ist unklar, wer für die Ausstattung der Pflegekräfte mit Sicherheitsmaterialien überhaupt zuständig ist. In Frage kommen die Krankenkassen, die Hilfsmittel für die Patienten bezahlen und damit auch für die Finanzierung von Kanülen und anderen Arbeitsmaterialien zuständig ist. In Frage kommen aber auch die Arbeitgeber, die für die Sicherheit ihrer Angestellten verantwortlich sind.
Birgit Wöllert, Obfrau des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages sagt zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: „ Die Bundesregierung darf nicht weiter zusehen, wie die Verantwortung zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern hin und her geschoben wird. Das geht zu Lasten der Pflegekräfte, die dem Risiko vermeidbarer Verletzungen ausgesetzt werden. Eine eindeutige gesetzliche Regelung ist hier notwendig, das bestätigt die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf unsere Anfrage. Besonders in der ambulanten Pflege sind die Zuständigkeiten für die Versorgung der Pflegekräfte mit Sicherheitsprodukten nicht geklärt und gerade hier weiß die Bundesregierung gar nicht, ob die Pflegekräfte überhaupt Sicherheitsprodukte erhalten.“
DIE LINKE begrüßt, dass die Studienlage von der Bundesregierung nochmals geprüft wird, um Gesetzeslücken zu schließen und den Pflegekräften einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege. Zwar gehen die Fallzahlen der Arbeitsunfälle zurück, trotzdem steigt die Anzahl der hochriskanten Verletzungen, bei denen es zu einer Infektion mit HIV oder Hepatitis kommen kann. Auch die Ausgaben der Berufsgenossenschaft für Berufsunfähigkeit und Rehabilitation infolge einer HIV- oder Hepatitisinfektion steigen seit Jahren kontinuierlich an.
Birgit Wöllert weiter: „Es ist unbegreiflich, wie tatenlos die Bundesregierung zusieht, wie hier auf dem Rücken der Pflegekräfte Geld gespart werden soll. Natürlich sind Sicherheitsprodukte etwas teurer, das darf doch aber nicht dazu führen, dass Pflegekräfte bei ihrer Arbeit unnötigen Infektionsrisiken ausgesetzt werden. Hier müssen sowohl die Arbeitgeber als auch die Krankenkassen in die Verantwortung genommen werden und schnellstmöglich eine gesetzliche Lösung gefunden werden.
Blackbox ambulante Pflege
Über die Versorgungslage in der ambulanten Pflege kann die Bundesregierung keine Auskunft geben, da hier die Datenlage offensichtlich besonders schlecht ist. Während in der stationären Pflege die Ausstattung mit Sicherheitsprodukten überprüfbar ist gibt es für die ambulante Pflege keine Untersuchungen und Überprüfungen. Eine solche Sicherheitslücke ist für die Politikerin Birgit Wöllert
nicht hinnehmbar, sie meint: „ Wir brauchen klare Regelungen für die Versorgung mit Sicherheitsprodukten, gerade auch für die Pflegekräfte im ambulanten Bereich. Die Schwestern und Pfleger sind in der häuslichen Umgebung, wo sie in der Regel allein arbeiten, ohnehin schon vielen Risiken ausgesetzt. Das Infektionsrisiko durch Nadelstichverletzungen muss so weit es geht minimiert werden.“