Heimbewohner nutzen immer häufiger Beratung zum Sterben

Erschienen auf wallstreet-online am 16.10.2019

„Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes lässt an der Einschätzung der Bundesregierung zweifeln, dass eine Patientenverfügung zur Herstellung der Verbindlichkeit der Willensäußerung nicht zwingend erforderlich sei“, sagte die Sprecherin für Pflegepolitik der Linken-Bundestagsfraktion, Pia Zimmermann, den Zeitungen. Die aus der beitragsfinanzierten Beratung hervorgehende Willensäußerung bringe also „den Menschen unter Umständen kein Mehr an Versorgungssicherheit“, so die Linken-Politikerin weiter. Außerdem stört sie sich an der Weigerung der Bundesregierung, das Beratungsangebot auch für Patienten außerhalb stationärer Pflegeeinrichtungen zugänglich zu machen: „Die Ignoranz der Bundesregierung angesichts der Versuche aller Bundesländer, das Angebot für die Versorgungsplanung am Lebensende auch auf die nicht-stationären Bereiche auszuweiten, ist mehr als bedauerlich“, sagte Zimmermann den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.“

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